Was ist die Apostille und muss sie übersetzt werden?
Man könnte behaupten, dass eine Urkunde, die Sie von einem Standesamt erhalten amtlich genug sei. Wenn Sie aber diese Urkunde, wie z.B. Geburtsurkunde in einem anderen Land vorzeigen möchten, kann es sein, dass sie nach Echtheit bestätigt werden muss.
Bei einer „Haager Apostille“ handelt es sich um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und der Befugnis zur Ausstellung einer öffentlichen Urkunde.
Diese Bestätigung ist auf einer gesonderten Seite angefertigt, die aber fest mit der Urkunde zusammengeheftet ist. Die Apostille beinhaltet Informationen nach einem festen Muster: Wo- also in welchem Land, durch wen (Name und der Beruf) eine Urkunde ausgestellt wurde und wer (Behörde, Name) die Echtheit der Urkunde bestätigt hat. Die Apostille wird mit einer Unterschrift, einem Stempel und einer Nummer versehen.
Falls Ihre Urkunde mit solcher Bestätigung versehen ist, muss diese auch eingescannt und zur Übersetzung eingereicht werden. Die Apostille ist dann ein fester Bestandteil einer Urkunde und kann nicht mehr getrennt werden.
Bei polnischen Urkunden habe ich Apostillen meistens bei Geburtsurkunden übersetzt. In den Ländern außerhalb der Europäischen Union sind solche Apostillen viel häufiger anzutreffen.
Für die Übersetzung polnischer Urkunden brauchen Sie diese in der Regel nicht. Sie können im Zweifel aber gern bei den Behörden oder bei mir nachfragen.