Sie benötigen eine Übersetzung – was ist zu tun?

Sie bewerben sich um einen Studienplatz, eine Arbeitsstelle in Polen oder aber Sie möchten in Polen heiraten? Dann benötigen Sie die Übersetzung Ihrer Dokumente in die polnische Sprache.

In den polnischen Behörden gilt die Amtssprache Polnisch, es wird erwartet, dass die Dokumente in der Amtssprache vorgelegt werden. Die ausländischen Dokumente müssen in der amtlichen Übersetzung vorliegen. Die Sachbearbeiter müssen davon ausgehen können, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Sie benötigen deshalb beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen. 

Das bedeutet, dass die Übersetzungen von einem ermächtigten bzw. bestellten Übersetzer angefertigt und bestätigt werden sollen. Bestätigung der Übersetzung mit dem Original ist die Voraussetzung für die Anerkennung dieser Urkunde bei den Behörden. Der Stempel oder die Unterschrift des Übersetzers sind ein integraler Teil solcher Übersetzung und dürfen deshalb unter der Übersetzung nicht fehlen.

Die Übersetzungen müssen mit der Kopie des Originals zusammengeheftet werden und in der Regel im Original abgegeben werden. Falls Sie weitere Exemplare der Übersetzung benötigen, geben Sie das bei der Anfrage an. Die Anfertigung weiterer Exemplare erfordert nicht eine erneute Übersetzung und kann gegen einen kleinen Pauschalbetrag ausgegeben werden.