Aktuelle Lage an der deutsch-polnischen Grenze

Stand 12.03.2021

Einreise nach Polen

Wir sind alle von der Pandemie und ihrer Ausbreitung betroffen. Mit großen Schritten nähern wir uns den Osterferien und viele von uns stellen sich die Frage, ob ein Familienbesuch in Polen möglich wäre. Gleichzeitig werden wir vor unnötigen, vor allem – touristischen Reisen nach Polen und in die anderen Länder gewarnt.

Denn auch Polen ist als Risikogebiet eingestuft. Bei der Einreise muss man die 10-tägige Quarantänepflicht beachten, falls wir mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. DAS GILT NICHT BEI EINREISE MIT EINEM PKW. Auch wenn wir beruflich die Grenze überschreiten müssen, gilt es nicht. Ausgenommen sind auch Personen, die schon geimpft worden sind oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Wenn wir einen Test machen müssen, sollten wir beachten, dass er nicht eher als 48 Stunden vor der Reise durchgeführt worden ist.   

Was ist dann in Polen zu beachten? Die Zahl der an Corona Erkrankten wird überwacht. Bei hohen Inzidenzzahlen werden die betroffenen Regionen als rote Zonen eingestuft und entsprechende Verschärfungen eingeführt. Zurzeit ist das ganze Land als rote Zone gekennzeichnet. Was bedeutet das? Ähnlich wie in Deutschland – sind auch in Polen Restaurants geschlossen. Manche bieten Mitnahme- / Lieferservice an. Öffnen durften aber schon Theater, Museen, Hotels etc., die die Hälfte der Kapazitäten füllen können.

Vor Ort muss man sich über eventuelle Änderungen informieren, um keine böse Überraschung zu erleben. Halten wir uns nicht an die Regeln, so drohen hohe Geldstrafen bis zu 30.000 PLN.

Falls wir in Kontakt mit Infizierten kommen sollten oder selbst Symptome von COVID-19 bemerken, so können wir das Gesundheitsministerium (auf Polnisch und auf Englisch) unter der Rufnummer 800 190 590 anrufen.

Einreise nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland sind wir verpflichtet die Einreise zu melden, einen Test durchzuführen und uns in Quarantäne zu begeben. Die Anmeldung erfolgt über die polnisch- und deutschsprachige Seite

http://www.einreiseanmeldung.de/

Von der Anmeldung ausgenommen sind Transitreisende, Personen, die im Risikogebiet nicht angehalten haben, sich nur im Grenzgebiet 24 Stunden aufgehalten haben, bzw. Berufsfahrer und Fahrer im Güter- und Personenverkehr.

Tests sollen nicht eher als 48 Sunden vor der Grenzüberschreitung oder direkt danach gemacht werden. Von der Testpflicht sind nur Personen befreit, die von der Pflicht der Quarantäne befreit sind. Dies wird von Bundesland zu Bundesland differenziert geregelt. Das Robert Koch Institut lässt zurzeit folgende Tests zu: PCR, LAMP, TMA sowie manche Schnelltests. Die negativen Tests müssen zur Vorlage bis zu 14 Tagen aufbewahrt werden. Polnische Tests gelten auch, wenn sie in Übersetzung vorliegen.

Die Quarantänezeit beträgt in Deutschland 10 Tage und kann bei der Durchführung des zweiten Coronatests nach 5 Tagen bei negativem Ergebnis aufgehoben werden. In manchen Bundesländern besteht diese Möglichkeit jedoch nicht.

Haben Sie noch Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.

Quelle: Polnisches und deutsches Auswärtiges Amt